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Verfahrenshinweise zum Branchenmonitor

Verfahrenshinweise zum Branchenmonitor

Die nachfolgenden Hinweise beschreiben den methodischen und organisatorischen Rahmen des Branchenmonitors des Deutschen Marktforschungsinstituts (nachfolgend „Institut“).

Der Branchenmonitor ist ein privatwirtschaftlich organisiertes Analyse- und Beobachtungsformat zur strukturierten Einordnung branchenbezogener Markt-, Struktur- und Serviceentwicklungen.

Diese Hinweise betreffen ausschließlich die branchenbezogene Beobachtung und Auswertung öffentlich zugänglicher Informationen, die freiwillige Mitwirkung durch sachbezogene Hinweise oder Präzisierungen sowie die methodische Einordnung entsprechender Informationen im Rahmen des Branchenmonitors. Sie begründen insbesondere keine Beauftragungsmöglichkeit, keine Beratungsbeziehung, keine externe Dienstleistung und keinen Anspruch auf individuelle Bearbeitung.

1. Anwendungsbereich

Diese Hinweise gelten für den Branchenmonitor des Deutschen Marktforschungsinstituts sowie für etwaige freiwillige sachbezogene Mitteilungen, Präzisierungen oder Hinweise, die im Zusammenhang mit dem Branchenmonitor übermittelt werden.

Der Branchenmonitor ist kein nach außen gerichtetes Dienstleistungsangebot. Unternehmen oder sonstige Dritte können das Institut nicht mit Beratungen, Analysen, Prüfungen, Studien oder sonstigen Leistungen beauftragen.

2. Gegenstand des Branchenmonitors

Der Branchenmonitor dient der systematischen, standardisierten und branchenbezogenen Beobachtung, Strukturierung und Auswertung öffentlich zugänglicher Informationen sowie weiterer informationsrelevanter Signale.

Ziel ist die methodische Einordnung von Markt-, Branchen-, Struktur- und Serviceentwicklungen innerhalb definierter Beobachtungsräume.

Der Branchenmonitor ist ein analytisches und statistisches Auswertungssystem. Er ist nicht auf die Erbringung individuell beauftragbarer Leistungen, auf Beratung, auf Vertragsanbahnung oder auf sonstige nach außen gerichtete wirtschaftliche Beziehungen gerichtet.

3. Datengrundlage und Beobachtungsrahmen

Die Datengrundlage kann insbesondere bestehen aus:

  • öffentlich zugänglichen digitalen Inhalten,
  • frei verfügbaren informationsrelevanten Signalen,
  • strukturiert erfassten und ausgewerteten Datenquellen,
  • freiwillig übermittelten sachbezogenen Präzisierungen.

Nicht einbezogen werden insbesondere:

  • nicht öffentlich zugängliche Inhalte,
  • geschlossene Systeme,
  • interne oder vertrauliche Datenbestände, soweit keine gesonderte rechtliche Grundlage besteht.

Der Beobachtungsrahmen wird branchenbezogen definiert und kann Unternehmen, Organisationen oder sonstige Marktteilnehmer als Teil eines Marktumfelds umfassen.

4. Freiwillige Mitwirkung

Unternehmen können im Rahmen des Branchenmonitors freiwillig sachbezogene Angaben übermitteln oder öffentlich zugängliche Informationen präzisieren.

Eine solche Mitwirkung ist:

  • freiwillig,
  • unverbindlich,
  • unentgeltlich,
  • jederzeit abbrechbar.

Eine Mitwirkung begründet insbesondere:

  • keinen Anspruch auf Aufnahme oder Nichtaufnahme,
  • keinen Anspruch auf eine bestimmte Auswertungsweise,
  • keinen Anspruch auf eine bestimmte Darstellung,
  • keinen Anspruch auf Kontaktaufnahme,
  • keinen Anspruch auf Beratung,
  • keinen Anspruch auf den Abschluss irgendeiner wirtschaftlichen Beziehung.

Eine freiwillige Mitwirkung dient ausschließlich der möglichen sachlichen Präzisierung der Datengrundlage innerhalb des Branchenmonitors.

5. Methodische Einordnung

Die Auswertung erfolgt auf Grundlage eines standardisierten, mehrstufigen Analysemodells.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Datenerhebung aus öffentlich zugänglichen Quellen,
  • Strukturierung,
  • Klassifikation,
  • Entity-Matching,
  • Tonalitäts- und Kontextanalyse,
  • statistische Verdichtung,
  • Aggregation,
  • Indexbildung,
  • qualitative Einordnung geeigneter Informationsquellen.

Die methodische Arbeit dient der Identifikation übergreifender Muster und Strukturen innerhalb eines Marktumfelds. Sie ist nicht auf individuelle Beratung, Beauftragung, Vertragsanbahnung oder Absatzförderung gerichtet.

6. Aggregation und Darstellung

Ergebnisse werden vorrangig in strukturierter, aggregierter und branchenbezogener Form ausgewertet und dargestellt.

Die Einordnung erfolgt methodisch und systematisch, jedoch nicht im Sinne einer individuellen Prüfung, Beratung, Empfehlung oder Beauftragung.

Soweit einzelne Angaben in Auswertungen einbezogen werden, geschieht dies ausschließlich als Bestandteil übergeordneter Beobachtungs- und Analysezusammenhänge.

7. Keine individuelle Bewertung, Prüfung oder Empfehlung

Die im Rahmen des Branchenmonitors erfolgende Tätigkeit stellt insbesondere keine

  • individuelle Prüfung,
  • Zertifizierung,
  • Einzelfallbewertung,
  • Empfehlung,
  • Garantie,
  • Beratung,
  • Vertriebs- oder Marketingleistung

dar.

Das Institut ist insbesondere

  • keine Behörde,
  • keine Kammer,
  • kein Verband,
  • keine Prüfstelle,
  • keine Zertifizierungsstelle,
  • keine externe Beratungsstelle.

Aus der Tätigkeit des Instituts können keine hoheitlichen, amtlichen, prüfenden, zertifizierenden oder beratenden Funktionen abgeleitet werden.

8. Keine Leistungs- oder Vertragsbeziehung

Der Branchenmonitor und etwaige Mitwirkungsmöglichkeiten begründen keine externe Leistungsbeziehung.

Unternehmen oder sonstige Dritte können das Institut insbesondere

  • nicht mit Analysen,
  • nicht mit Beratungen,
  • nicht mit Prüfungen,
  • nicht mit individuellen Studien,
  • nicht mit sonstigen externen Leistungen

beauftragen.

Diese Hinweise regeln keine entgeltliche Leistung und kein nach außen gerichtetes Dienstleistungsangebot.

9. Unverbindlichkeit der Ergebnisse

Die im Rahmen des Branchenmonitors gewonnenen Erkenntnisse stellen analytische und statistische Einordnungen dar.

Es wird keine Gewähr übernommen für:

  • Vollständigkeit,
  • Aktualität,
  • individuelle Aussagekraft,
  • wirtschaftliche Verwendbarkeit,
  • Eignung für unternehmerische Einzelentscheidungen.

10. Verantwortlichkeit für freiwillig übermittelte Angaben

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität freiwillig übermittelter Angaben ist die jeweils mitwirkende Stelle selbst verantwortlich.

Das Institut ist nicht verpflichtet, solche Angaben im Einzelfall individuell zu prüfen.

11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie der gesonderten Datenschutzhinweise des Instituts.

Soweit im Rahmen des Branchenmonitors personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich im Zusammenhang mit der beschriebenen Analyse-, Beobachtungs- und Auswertungstätigkeit sowie etwaiger freiwilliger sachbezogener Mitteilungen.

12. Schlussregelung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hinweise ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Maßgeblich ist die jeweils auf der Website veröffentlichte Fassung.