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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, Angebote und Verträge
zwischen dem Deutschen Marktforschungsinstitut (nachfolgend „Institut“) und seinen Vertragspartnern
(nachfolgend „Teilnehmer“ oder „Lizenznehmer“).

Das Deutsche Marktforschungsinstitut ist ein Geschäftsbereich / eine Marke der Deutschen Wirtschaftsgruppe (DWG)

Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, das Institut stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

Das Leistungsangebot des Instituts richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§2 Stellung, Rechtsnatur und Aufgaben des Instituts

  • Privatwirtschaftlich organisiertes, unabhängiges Forschungs- und Analyseinstitut
  • Untersuchung struktureller, organisatorischer und qualitativer Entwicklungen im deutschen Handwerk
  • Keine Kammer, kein Verband, keine Behörde und keine Zertifizierungsstelle
  • Kein staatlicher oder hoheitlicher Auftrag
  • Keine hoheitlichen Befugnisse

Aus der Bezeichnung des Instituts oder aus seinen Tätigkeiten können keine amtlichen,
behördlichen oder staatlichen Zuständigkeiten abgeleitet werden.

§3 Leistungsgegenstand

Das Institut erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Durchführung branchenbezogener Markt- und Strukturanalysen
  • Erhebung und Auswertung öffentlich zugänglicher Informationen
  • Auswertung freiwilliger Selbstauskünfte von Unternehmen
  • Erstellung von Studien- und Ergebnisberichten
  • Vergabe von Studienauszeichnungen
  • Lizenzierung der Nutzung von Studienauszeichnungen zu Darstellungs- und Kommunikationszwecken

Ein Anspruch auf Teilnahme an Studien, auf bestimmte Ergebnisse oder auf die Vergabe
einer Auszeichnung besteht nicht.

§4 Teilnahme an Studien

  • Die Teilnahme an Studien ist freiwillig.
  • Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenfrei, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • Eine Teilnahme oder Nichtteilnahme hat keinen Einfluss auf andere Leistungen oder Bewertungen.
  • Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität seiner Angaben selbst verantwortlich.

§5 Studienauszeichnungen

  • Studienauszeichnungen beruhen ausschließlich auf den jeweils angewandten Kriterien und Bewertungsmodellen.
  • Sie stellen keine Zertifizierungen, Prüfzeichen oder Gütesiegel im normativen Sinne dar.
  • Sie haben keinen amtlichen oder staatlichen Charakter.
  • Aus ihnen lassen sich keine Qualitäts-, Leistungs- oder Garantieaussagen ableiten.
  • Die Vergabe erfolgt unabhängig von einer Zahlung des Teilnehmers.

§6 Lizenzierung der Nutzung von Studienauszeichnungen

  • Die Nutzung ist ausschließlich auf Grundlage eines gesonderten Lizenzvertrages zulässig.
  • Die Lizenz wird zeitlich befristet, nicht exklusiv, nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar erteilt.
  • Kostenpflichtig ist ausschließlich die Nutzung der Auszeichnung.
  • Die Nutzung ist freiwillig; eine Nichtnutzung hat keine Nachteile.

§7 Pflichten des Lizenznehmers

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Studienauszeichnung ausschließlich im Rahmen
der vertraglichen Vorgaben zu nutzen.

Unzulässig ist insbesondere:

  • Darstellung als Zertifizierung, Prüfzeichen oder amtliche Anerkennung
  • Verwendung irreführender Begriffe wie „zertifiziert“, „amtlich geprüft“, „staatlich anerkannt“
  • Nutzung der Auszeichnung nach Ablauf der Lizenzdauer
  • Jede irreführende oder täuschende Verwendung

Bei vertragswidriger oder missbräuchlicher Nutzung ist das Institut berechtigt,
die Lizenz mit sofortiger Wirkung zu widerrufen.

§8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  • Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Lizenzvertrag.
  • Die Vergütung ist mit Vertragsschluss fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§9 Laufzeit und Beendigung

  • Lizenzverträge werden für eine feste Laufzeit geschlossen.
  • Die Lizenz endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§10 Haftung

  • Haftung nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  • Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  • Keine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, soweit zulässig.

§11 Gewährleistung und Einordnung der Studienergebnisse

  • Keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Eignung der Ergebnisse.
  • Studienergebnisse stellen keine Beratung oder Entscheidungsgrundlage dar.

§12 Datenschutz

  • Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
  • Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Instituts.

§13 Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Instituts.
  • Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen unberührt.